| Begriff | Definition |
|---|---|
| DKG-Euro |
Der DKG-Euro ist das zentrale Instrument im DKG-Markt für das Zustandekommen neuem Geschäfts der Teilnehmer untereinander. Er ist rein von seiner Werthaltigkeit her (Höhe) paritätisch (gleichgestellt) zum Euro. Er begründet sich aus Einigung der Teilnehmer am DKG-Markt und ist Eins nach allen Seiten begründetes Schuldanerkenntnis der Teilnehmer. Diese Schuldanerkenntnis ist exakt nach deutschem Recht definiert. |
| Gegenleistungsrechten |
Der Teilnehmer, dass einem anderen Mitglied eine Realleistung erbringt, erhält hierfür ein Gegenleistungsrecht, welches ein abstraktes, subjektives Vermögensrecht darstellt. |
| Handelsrahmen |
Im Unterschied zu herkömmlichen Banken existiert innerhalb des DKG-Marktes kein Überschuß oder Unterdeckung. Die Summe aller Konten ist Null und ohne Soll kann kein Haben existieren. |
| KMU |
Per Definitionem in Deutschland: Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und/oder mit bis zu 50 Mio Euro Jahresumsatz und/oder mit bis zu 43 Mio Euro Bilanzsumme. |
| Kompensationsgesellschaft |
Der Zusammenschluß von Unternehmen (KMU) zur Förderung des Ein- und Verkaufs und der Möglichkeit zur bargeldlosen Verrechnung dieser Geschäfte über Kompensationskonten. |
| Kompensationskonto |
Das DKG-Kompensationskonto ist zu Vergleichen mit Ihren bereits existierenden Konten. Für die Leistungen an andere DKG-Teilnehmer werden Guthaben gutgeschrieben und für die Leistungen von anderen DKG-Teilnehmern belastet. |
| Kompensationsmarkt |
Der Begriff Markt bezeichnet im engeren Sinne den Ort, an dem Waren regelmäßig gehandelt oder getauscht werden (Handelsplatz). Im weiteren Sinne bezeichnet der Begriff das geregelte Zusammenführen von Angebot und Nachfrage von Waren, Leistungen und Rechten. |
| Kompensationsquote |
Die Kompensationsquote ist der Prozentanteil eines Geschäftes, der über das DKG-Kompensationskonto verrechnet wird. |
| Kompensationsschein |
Der DKG-Kompensationsschein ist ähnlich wie ein Scheck gestaltet und gibt die Details des Geschäftsfalles wie Verkäufer, Käufer, Gesamtbetrag, Rechnungsnummer, Kompensationsbetrag usw. an und bildet somit die Basis für die Verbuchung auf den DKG-Kompensationskonten. |
| Kompensationszusage |
Unter einer Kompensationszusage versteht man die Anfrage bei der DKG-Verwaltung, ob der potentielle Käufer über ausreichend DKG-Euro für den beabsichtigten Kauf verfügt. |
| Kompensator |
Bei der DKG wird Ihr persönlicher Betreuer als DKG-Kompensator bezeichnet. Er betreut, stellt für Sie eine DKG-Planung zusammen, und sorgt für Ihren Ein- und Verkauf und versetzt Ihr Unternehmen in eine bessere wirtschaftliche Lage. |
| Matching-System |
Das DKG-Matching-System ist eine elektronische B2B-Plattform und dient der Geschäfts- und Kommunikationsanbahnung innerhalb des Mitgliederkreises. Das System wird stetig im Auftrag des Zentralverbandes weiterentwickelt und dient den Teilnehmern sowie den DKG-Kompensatoren zur Verwaltung. |
| Teils-Teils-Geschäfte |
Wenn ein Teilnehmer am DKG-Markt mit einem anderen Teilnehmer ein Geschäft besschließt, müssen beide Parteien (bzw. alle Parteien) sich im Vorfeld über die Zahlungsweise einigen. Bei der DKG ist vorgesehen, dass mindestens 20% verrechnet werden. 80% fließen per Euro und 20% fließen per DKG-Euro. Betrachten Sie einfach Ihr DKG-Konto als normales zusätzliches Konto, ähnlich Ihrer anderen Bankverbindungen. |
| Unterdeckung |
Eine Unterdeckung ist vorhanden insofern eine Leistung bezogen wurde, ohne dass der Teilnehmer über ausreichend Guthaben verfügt und somit sollseitig sein Konto belastet. In diesem Fall benötigt der Teilnehmer einen Handelsrahmen. |
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